Der Planungsprozess beginnt mit der Grundlagenanalyse bei dem in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber die Aufgabenstellung und die Vorgaben der Bedarfsplanung geklärt werden.
Bei der Vorentwurfsplanung werden verschiedene Varianten unter Berücksichtigung der vorgegeben Anforderungen erarbeitet, planlich Dargestellt und bewertet. In dieser Phase werden die Leistungen der beteiligten Fachplaner abgestimmt und Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit geführt und es wird eine erste Kostenschätzung erstellt (ÖN B 1801-1; 1. Ebene).
Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der Beiträge der Fachplaner wird bei der Entwurfsplanung der Vorentwurf weiterentwickelt und konkretisiert. Es werden Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details erarbeitet und es wird eine Kostenberechnung nah ÖN B 1801-1 (2. Ebene) erstellt.
Bei der Einreichplanung werden auf Grundlage der Verhandlungen mit den Behörden und der Beiträge der Fachplaner die Planunterlagen ergänzt und angepasst. Es werden die Vorlagen, Nachweise und Zustimmungen für die öffentlich-rechtliche Genehmigung zusammengestellt und eingereicht.
Bei der Ausführungsplanung werden alle für die Bauausführung notwendigen Einzelangaben zeichnerisch, rechnerisch und textlich erarbeitet und Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen erstellt.
Auf Grundalge der Ausführungspläne können für die Ausschreibung notwendigen Leistungsverzeichnisse, Leistungsbeschreibungen, den Vergabeterminplan und die Vertragstermine erarbeitet werden. Angebote werden eingeholt, geprüft und Bietergespräche geführt und folge dessen Vergabevorschläge ausgearbeitet.
Bei der Begleitung der Bauausführung liegt das Hauptaugenmerk bei der Qualitätssicherung hinsichtlich des Entwurfs, der Gestaltung, der technischen und funktionellen Lösungen von Beginn der Planung bis zur Schlussabnahme.